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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 03/2021

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1.Vertragsgrundlagen

Leistungen, welche durch omobi GmbH erbracht werden, liegen grundsätzlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sofern nicht beiderseitig Vereinbarungen oder Verträge mit abweichenden Bedingungen getroffen werden, sind untenstehende Bedingungen jeder erbrachten Leistung zugrunde gelegt.

 

2.Leistungsportfolio / Leistungsbeschreibungen

Im Nachfolgenden wird das Leistungsportfolio von omobi im Einzelnen benannt und die jeweilige Leistung im Detail beschrieben.

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2.1 Limousinenservice/Chauffeurservice/Shuttle Service:

Die von omobi betriebenen Limousinen bzw. Fahrzeuge sind technisch stets in vollem Umfang gewartet und gemäß dem Straßenverkehrsgesetz ausgerüstet und versichert. Die Fahrzeuge von omobi verfügen über alle nötigen Genehmigungen zur gewerblichen Beförderung von Personen.

Es werden die Fahrzeuge nach Fahrzeugklassen in verschiedenen Preiskategorien unterschieden. omobi ist verpflichtet gemäß einer bestätigten Beauftragung mindestens ein Fahrzeug einer entsprechenden Preiskategorie bereitzustellen. Alle bei omobi beschäftigten Chauffeure sind im Besitz einer Erlaubnis zur Personenbeförderung.

 

2.2 Flughafentransfer

Der Service wird wie im Auftrag vom gewünschten Ort zum Terminal oder vom Terminal zum gewünschten Ort angeboten. Die Abholung am Flughafen erfolgt grundsätzlich vom Ausgang am Terminal. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Kunden direkt mit Namensschild am Gate oder am Meeting Point abzuholen. Hierfür übernimmt der Kunde die anfallenden Parkgebühren. Unsere Fahrer sind verpflichtet 60 Minuten nach der Landung zu warten. Falls der Kunde sich innerhalb der 60 Minuten nicht meldet, kann sich der Fahrer entfernen. Hierfür trägt der Kunde die entstehenden Kosten in voller Höhe.

 

2.3 Hol- und Bringservice:

Im Hol- und Bringservice eingesetzten Fahrer sind mindestens zwei Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Beförderte Kundenfahrzeuge können auf Kundenwunsch durch omobi versichert werden. Dies wird gesondert vertraglich geregelt.

 

Unsere Geschäftszeiten sind werktags von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Soweit nicht anders vereinbart, berechnen wir für Fahrten außerhalb der Service Geschäftszeiten von 22.00 Uhr bis 6:00 einen Zuschlag von 20% bei Fahrten mit Fahrzeug von omobi, 25% bei Personaldienstleistungen ohne Fahrzeug von omobi.

 

2.4 Stunden:

Bei stundenweiser Buchung sind Im Hol- und Bringservice eingesetzten Fahrer sind mindestens zwei Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Beförderte Kundenfahrzeuge können auf Kundenwunsch durch omobi versichert werden. Dies wird gesondert vertraglich geregelt.

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3.Beauftragung

Ein Auftrag gilt als vereinbart, sobald omobi einen Auftrag schriftlich bestätigt, bzw. aus dem Schriftverkehr die Beauftragung des Kunden klar hervorgeht.

 

4.Preise

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste oder nach Vereinbarung mit omobi GmbH. Die Berichtigung von Kalkulations- und Berechnungsirrtümern bleibt vorbehalten.

 

5.Vergütung

Die Vergütung ist bei Auftragsende fällig. Bei Rechnungsstellung, ist der Betrag nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 7 Tagen auf das genannte Konto mit Angabe der Rechnungsnummer zu überwiesen.

 

6.Stornierungen

Soweit nicht anders vereinbart, werden folgende Bedingungen bei Auftragsstornierung zugrunde gelegt:

Erfolgt die Stornierung einer beauftragten Fahrt vor Ort oder innerhalb von 24 Stunden vor Auftragsbeginn, werden grundsätzlich die voraussichtlich entfallenen Einnahmen zu 100% berechnet, mindestens jedoch 60,00 € Stornogebühr als Aufwandsentschädigung.

Erfolgt die Stornierung einer beauftragten Fahrt innerhalb von 24 Stunden bis 3 Tage vor Auftragsbeginn, werden grundsätzlich die voraussichtlich entfallenen Einnahmen zu 90% berechnet, mindestens jedoch 36,00 € Stornogebühr als Aufwandsentschädigung.

Erfolgt die Stornierung einer beauftragten Fahrt innerhalb von 3 Tagen bis 10 Tage vor Auftragsbeginn, werden grundsätzlich die voraussichtlich entfallenen Einnahmen zu 50% berechnet, mindestens jedoch 36,00 € Stornogebühr als Aufwandsentschädigung.

Erfolgt die Stornierung einer beauftragten Fahrt innerhalb von 10 Tagen bis 4 Wochen vor Auftragsbeginn, werden grundsätzlich die voraussichtlich entfallenen Einnahmen zu 25% berechnet, mindestens jedoch 36,00 € Stornogebühr als Aufwandsentschädigung.

Erfolgt die Stornierung einer beauftragten Fahrt mehr als 4 Wochen vor Auftragsbeginn, werden grundsätzlich die voraussichtlich entfallenen Einnahmen zu 10% als Aufwandsentschädigung berechnet.

Es steht dem Kunden frei den Gegenbeweis bezüglich entfallener Einnahmen, bzw. entstandener Kosten für omobi anzutreten.

 

7.Zahlungsbedingungen / Fristen bei Stornierung

Rechnungstellung erfolgt in der Regel nach ausgeführtem Auftrag per Email. Zahlungsziel ist 7 Tage nach Rechnungstellung. Bezahlung in bar oder per Kreditkarte ist ebenfalls möglich. Akzeptiert werden Mastercard, American Express und VISA.

Grundsätzlich ist die Kreditkarte zur Zahlung mitzuführen. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,5% auf den Leistungspreis erhoben.

Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist omobi berechtigt nach Ablauf der 7-tägigen Zahlungsfrist Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkreditforderungen zu berechnen. Falls der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn omobi Fahrservice Umstände bekannt werden, dass die Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen ist, ist omobi berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und eine Vorauszahlung als Sicherheitsleistung zu verlangen. Offene Forderungen werden dann an ein externes Forderungsmanagement abgetreten. Ferner ist omobi berechtigt im vorliegenden Fall von sämtlichen Verträgen zurückzutreten.

 

8.Schadensersatz

Schadenersatzansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung sind sowohl gegen omobi als auch gegen deren Erfüllung bzw. zur Verrichtung der Aufgaben beauftragten Personen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Schadensmeldungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle zu richten. Für Schäden, welche durch Verspätung durch omobi z. B. durch höhere Gewalt, technische Pannen, witterungsbedingter Notstand, Streik, Aussperrungen ö. Ä. entstehen, kann omobi keinerlei Haftung übernehmen.

Personenschäden sind nach dem in der Haftpflichtversicherung des jeweiligen Kraftfahrzeugs ausgewiesenen Höchstbetrages pro geschädigte Person versichert.

 

9.Haftung des Kunden / Haftung von omobi /

Anzeige von Mängeln

Der Kunde haftet gemäß der deutschen Rechtsprechung für sein Tun. Sofern omobi durch das Handeln des Kunden ein Schaden entsteht, ist der Kunde als Verursacher verpflichtet den Schaden zu ersetzen. Sofern ein Fahrgast, welcher im Auftrag eines Kunden befördert wurde, zur Forderung von Schadensersatz nicht greifbar ist, ist der Auftraggeber für den entstandenen Schaden haftbar. omobi wird in diesem Fall mit der Forderung an den Auftraggeber herantreten.

Beim Einsatz eines Fahrers der Firma omobi GmbH im PKW des Kunden gelten folgende Voraussetzungen:

Das Bestehen einer Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug wird vorausgesetzt. Des Weiteren hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass seine Vollkaskoversicherung ebenfalls in Kraft tritt, wenn er einen Fahrer der omobi GmbH beauftragt. Bei einem von der Firma omobi GmbH verschuldeten Verkehrsunfall verpflichtet sich der Kunde diese bestehende Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Eine entsprechende Insassenversicherung seitens des Kunden wird von omobi GmbH ebenfalls vorausgesetzt. Im Gegenzug stellt omobi den Kunden von der hierbei vereinbarten Selbstbeteiligung bis zu einem Maximalbetrag von € 500,00 frei. Etwaige darüberhinausgehende Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche des Kunden, so insbesondere auch Höherstufungsschäden betreffend die bestehende Vollkaskoversicherung, Verdienstausfallschäden, sowie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Werden gravierende Mängel bei einer erbrachten Leistung durch den Kunden bei omobi gemeldet und nachweislich begründet, wird omobi in angemessener Höhe den Leistungspreis reduzieren, gegeben falls ganz erstatten bzw. nicht berechnen. Der Kunde hat den Mangel kurzfristig innerhalb von zwei Tagen zu melden. Erfolgt keine Beschwerde bzw. Meldung innerhalb dieses Zeitraumes, so wird die Leistung zum Gesamtpreis abgerechnet.

omobi haftet gegenüber dem Kunden als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verunreinigungen, wie zum Beispiel Erbrechen o.Ä., wird eine Reinigungs- und Umkostenpauschale  von 250€ plus Ausfallschaden berechnet.  

 

10.Datenspeicherung

Mit der Sendung des Kontaktformulars und der Buchungsanfrage erklärt der Kunde sich einverstanden, die Daten für Firmenzwecke zu speichern.

 

11.Gerichtstand & Rechtswahl

Für geschlossene Verträge gilt deutsches Recht.

Für alle Streitigkeiten aus Verträgen ist Gerichtsstand der Sitz der omobi GmbH, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich (Schriftform zwingend vorausgesetzt) etwas anderes bestimmt ist.

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